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Nachrichten Das türkische Innenministerium veröffentlicht ein Rundschreiben zur Aufhebung der Maskenpflicht

5 Mar 2022


In dem Rundschreiben des Innenministeriums heißt es, dass die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien aufgehoben wurde. In der zugehörigen Erklärung heißt es: „Die Maskenpflicht gilt weiterhin in Schulen, Krankenhäusern und öffentlichen Verkehrsmitteln.“ Das Innenministerium gab im selben Rundschreiben die Einzelheiten bekannt, wo Masken getragen werden sollten und wo nicht.

Gesundheitsminister Fahrettin Koca gab nach der Sitzung des Wissenschaftlichen Rates bekannt, dass die Maskenregel im offenen Bereich und in geschlossenen Bereichen mit guter Belüftung aufgehoben worden sei. Auch das Innenministerium hat ein Rundschreiben zur Verwendung von Masken veröffentlicht.

Das Rundschreiben betonte, dass die Verfahren und Grundsätze im Zusammenhang mit dem Funktionieren des öffentlichen Lebens im Verlauf der Epidemie des Koronavirus (Covid-19) in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Verlauf der Epidemie und den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums festgelegt wurden und die Folgende Aussagen wurden aufgenommen:

„Die Anwendung der Bestimmungen zur Maskennutzung, HPP-Code-Abfrage und Aufforderung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses in unseren entsprechenden Rundschreiben des Ministeriums ist zum 03.03.2022 beendet.

In dem diesbezüglichen Rundschreiben hieß es, dass die soziale Distanzierung nun auch im Freien gelten könne und dass es keine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen mit entsprechenden Belüftungsbedingungen gebe.

Bis zu einer neuen Entscheidung gilt an geschlossenen Orten wie Schulen, Krankenhäusern, Kinos, Theatern und in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Kleinbussen, Shuttles, Zügen, U-Bahnen, Fähren und Flugzeugen, wo die erforderliche soziale Distanzierung nicht gewährleistet werden kann, die Vorschrift Die Verwendung von Masken wird fortgesetzt.“

In dem Rundschreiben heißt es, dass die Anwendung der HES-Code-Abfrage für Personen, die bestimmte Bereiche wie Einkaufszentren (Einkaufszentren), Theater, Teppichfelder betreten oder öffentliche Verkehrsmittel wie Busse, Züge und Flugzeuge benutzen würden, ebenfalls am 3. März eingestellt würde .

Es wurde erklärt, dass der Antrag auf Vorlage negativer PCR-Testergebnisse in Fällen wie Flugreisen von Personen, die den Impfprozess nicht abgeschlossen haben oder die Krankheit innerhalb der letzten 180 Tage ohne Impfung nicht hatten, zum 3. März beendet wird , und von nun an werden Personen, die keine Anzeichen der Krankheit haben, gemäß Artikel (a) des Gesundheitsministeriums nicht mehr zu einem PCR-Test aufgefordert.

ANWENDUNGEN AN GRENZÜBERGÄNGEN

In Übereinstimmung mit dem entsprechenden Artikel des Gesundheitsministeriums wurde erklärt, dass die Verfahren und Grundsätze, die bei der Einreise in die Türkei über Grenzübergänge ab dem 3. März 2022 anzuwenden sind, ebenfalls wie folgt neu organisiert würden:

„Bei der Einreise in unser Land auf dem Luftweg unterliegen folgende Personen keinen Quarantänemaßnahmen:

-Diejenigen, die ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass sie mindestens 2 Impfstoffdosen (1 Dosis für Johnson & Johnson) erhalten haben, die von der Weltgesundheitsorganisation oder der Türkei zertifiziert wurden und 14 Tage nach der letzten Dosis vergangen sind.

- Diejenigen, die ein von den offiziellen Behörden des betreffenden Landes erstelltes Dokument vorlegen können, aus dem hervorgeht, dass sie die Krankheit in den letzten 6 Monaten ab dem 28. Tag des ersten PCR-Tests mit positivem Ergebnis hatten.

- Diejenigen, die ein negatives PCR-Ergebnis vorweisen können, das in den letzten 72 Stunden erhalten wurde, und diejenigen, die einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können, der innerhalb der letzten 48 Stunden durchgeführt wurde.“

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